Wahlen

Auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten Informationen rund um das Thema "Wahlen".
Haben Sie Fragen dazu, so wenden Sie sich gern an die zuständige Sachbearbeiterin in der Stadtverwaltung Lauta:

Bianka Heinze
Tel. 035722 361-31
wahlen@lauta.de

Wahltermine

Planmäßig stehen folgende Wahlen an:

21. Deutscher Bundestag

(Amtszeit: 5 Jahre)
28. September 2025*

* Aufgrund der Vertrauensfrage des Bundeskanzlers könnte es zu vorgezogenen Neuwahlen bereits am 23.02.2025 kommen.  

Informationen zur Bundestagswahl im Jahr 2025

Im Jahr 2025 steht planmäßig die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag an.

Als Termin hierfür ist grundsätzlich der 28.09.2025 vorgesehen.

Aufgrund aktueller politischer Entwicklungen könnte es jedoch höchstwahrscheinlich bereits zu vorgezogenen Neuwahlen im ersten Quartal 2025 kommen.
Wie den Medien zu entnehmen ist, wird Bundeskanzler Olaf Scholz die Vertrauensfrage stellen.

Vertrauensfrage i.S.v. Art. 68 Grundgesetz bedeutet, dass der Bundeskanzler beim Bundestag den Antrag stellt, ihm das Vertrauen auszusprechen. Findet der Antrag des Bundeskanzlers nicht die Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages, so kann der Bundespräsident auf Vorschlag des Bundeskanzlers binnen 21 Tagen den Bundestag auflösen. Das Recht zur Auflösung erlischt, sobald der Bundestag mit der Mehrheit seiner Mitglieder einen anderen Bundeskanzler wählt.

Aktuell ist daher nicht bekannt, ob es zu vorgezogenen Wahlen kommen wird, oder nicht. Wenn ja, hat man sich hierfür auf einen Termin geeinigt:
Sonntag, 23.02.2025.

Für die Kommunen in Sachsen bedeutet das nicht nur den regulären unplanmäßigen Aufwand, eine Wahl über den Jahreswechsel und zu Jahresbeginn zu organisieren, sondern zusätzlich das Finden von genügend Wahlhelfern und die Durchführung einer Wahl zu einem Termin, der mitten in den Winterferien liegt.
Wir starten daher schon frühzeitig nebenan stehenden Wahlhelferaufruf.
Wir freuen uns über die Unterstützung unserer langjährigen Wahlhelfer, aber auch über neue Personen, die sich bereit erklären, die Stadt Lauta bei der Durchführung dieser Wahl aber auch zukünftigen Wahlen in den kommenden Jahren zu unterstützen.

Vorläufige Wahlergebnisse für die Landtagswahl am 01.09.2024

Am Sonntag, 01.09.2024, ab 18:00 Uhr findet die öffentliche Ergebnisermittlung und -feststellung für die Wahlen in den einzelnen Wahlbezirken/Wahlbüros sowie in den Briefwahlvorständen im Rathaus statt.

Nach Erfassung der Schnellmeldungen werden auch hier die vorläufigen Ergebnisse veröffentlicht.

Die Ergebnisermittlung war um 19:51 Uhr in allen 11 Wahlbezirken und den 2 Briefwahlvorständen abgeschlossen und das vorläufige Ergebnis ist berechnet:

Endgültige Wahlergebnisse für die Wahlen Stadtrat - Ortschaftsrat Laubusch - Ortschaftsrat Leippe-Torno

Am 11.06.2024 um 16:30 Uhr fand die Sitzung des Gemeindewahlausschusses für die abschließende Feststellung der Wahlergebnisse für Stadtrat und Ortschaftsräte statt.

Hier finden Sie die Zusammenstellung aller Ergebnisse:

Endgültige Wahlergebnisse Stadtrat und Ortschaftsräte

Bekanntmachung nach § 50 Abs. 5 des Bundesmeldegesetzes sowie § 33 Sächsisches Meldegesetz über das Widerspruchsrecht gegen Melderegisterauskünfte an Parteien und Wählergruppen

Gemäß § 50 Abs. 5 des Bundesmeldegesetzes (BMG) sowie § 33 des Sächsischen Meldegesetzes darf die Gemeinde als Meldebehörde Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen zu parlamentarischen und kommunalen Vertretungskörperschaften in den sechs der Wahl vorangehenden Monaten auf Antrag Gruppenauskunft aus dem Melderegister über Gruppen von Wahlberechtigten erteilen, für deren Zusammensetzung das Lebensalter der Betroffenen bestimmend ist.
Im Kalenderjahr 2024 finden am 09.06.2024 die Europa- und Kommunalwahlen sowie am 01.September 2024 die Landtagswahlen statt.

Übermittelt werden dürfen:
• Familiennamen,
• Vornamen unter Kennzeichnung des Rufnamens,
• Doktorgrad,
• Anschrift,

Eine Auskunftserteilung erfolgt nicht, soweit
• der Betroffene für eine JVA, ein Krankenhaus, Pflegeheim oder eine ähnliche Einrichtung im Sinne von § 52 Bundesmeldegesetz gemeldet ist,
• eine Auskunftssperre vorliegt,
• die betroffene Person der Auskunftserteilung, der Veröffentlichung oder der Übermittlung ihrer Daten widersprochen hat oder widerspricht.

Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen bei der

Stadtverwaltung Lauta
Einwohnermeldeamt
Karl-Liebknecht-Straße 18
02991 Lauta

und gilt bis auf Widerruf.

Bereits früher eingelegte Widersprüche gegen Auskünfte vor Wahlen gelten fort.

gez. Grader
Hauptamt

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