Fundbüro
Informationen aus dem Fundbüro
Nachfolgend finden Sie nützliche Informationen für Finder und Verlierer sowie unsere Kontaktdaten.
Hier versuchen wir Ihnen einige Fragen zu beantworten. Darüber hinaus erreichen Sie uns gern telefonisch und persönlich zu den angegebenen Zeiten.
Sollten Sie im Stadtgebiet Lauta etwas verloren haben, kann Ihnen vielleicht das Fundbüro helfen. Fundgegenstände werden in der Regel im Fundbüro abgegeben oder angezeigt. Können wir Sie als Eigentümerin oder Eigentümer ermitteln (z. B. bei Ausweispapieren), informieren wir Sie natürlich so schnell wie möglich.
Bei verlorengegangener Geld- oder Kreditkarte sollten Sie sofort Ihre Karte sperren lassen (116 116 – die bundesweite Notfallnummer zur Karten-Sperrung).
Ansprechpartnerin
Wolfgang Otto
Tel. 035722 361-57
wolfgang-otto@lauta.de
Informationen für den Verlierer
/php div um section eingefügt, wegen display:flex etc.>Grundsätzlich empfehlen wir immer, ein wenig Geduld zu haben. Fundsachen benötigen in der Regel mindestens eine Woche, bis sie im Fundbüro abgegeben werden.
Sollten Sie anhand von Dokumenten in der Fundsache als Eigentümer ermittelbar sein, informieren wir Sie direkt.
Rufen Sie uns an oder kommen Sie zu den allgemeinen Sprechzeiten ins Fundbüro und geben Sie eine Verlustanzeige auf. Beschreiben Sie den Gegenstand so genau wie möglich.
Wichtig!
Vermisste Tiere melden Sie bitte sofort bei uns.
Hunde, die vermisst werden, sollten außerhalb unserer Öffnungszeiten unbedingt der Polizei Hoyerswerda unter Tel. 03571 4650 gemeldet werden.
Eigentümer können sich auf Antrag eine Versicherungsbestätigung ausstellen lassen.
Diese dient der Versicherung als Nachweis, dass der verlorene Gegenstand nicht im Fundbüro abgegeben wurde.
Meist wird die Versicherungsbestätigung für Fahrräder oder Handys ausgestellt, andere Gegenstände sind aber auch möglich.
Diese sogenannte Negativbescheinigung erhalten Sie gegen Entrichtung einer Gebühr in Höhe von 5,00 € im städtischen Fundbüro.
Die Herausgabe der Fundgegenstände erfolgt gegen eine entsprechende Verwaltungsgebühr.
Damit Sie glaubhaft nachweisen können, dass Sie der Eigentümer des verlorenen Gegenstandes sind, bringen Sie bitte geeignete Nachweise mit. (z. B. Kaufverträge, Kassenbelege, Fotos).
Möchten Sie Ihre Fundsache von einer anderen Person abholen lassen, benötigt diese unbedingt eine Vollmacht und einen gültiges Personaldokument.
Informationen für den Finder
/php div um section eingefügt, wegen display:flex etc.>Bitte helfen Sie mit, dass der Eigentümer schnell wieder in Besitz seiner verlorenen Gegenstände kommt.
Für Fundsachen mit einem Wert ab 10 EUR besteht eine generelle Anzeigepflicht. Hier müssen Sie den Fund im Fundbüro unverzüglich anzeigen. Wir empfehlen dann die Abgabe der Fundsache, da das Fundbüro als zentrale Anlauf- und Anfragestelle für die Verlierer dient.
Bei Abgabe der Fundsache können Sie Ihr Recht auf Finderlohn anmelden. Der Anspruch auf Finderlohn entsteht gegen den Eigentümer der Fundsache. Das heißt, Sie erhalten den Finderlohn nur, wenn der Eigentümer bekannt wird und die Sache abholt. Den Finderlohn erhalten Sie direkt vom Eigentümer.
Der Finderlohn beträgt bei einem Wert der Fundsache bis 500 EUR fünf Prozent vom Wert dieser Sache. Darüber hinaus beträgt der Finderlohn drei Prozent.
Sie können bei Abgabe der Fundsache mitteilen, dass Sie nach Ablauf von sechs Monaten das Eigentum an der Fundsache erwerben möchten.
Kann innerhalb von sechs Monaten kein Eigentümer ermittelt werden oder werden die Fundsachen nicht abgeholt, so haben Sie die Möglichkeit, das Eigentum an der Sache zu erwerben. Hierfür wird eine entsprechende Verwaltungsgebühr fällig.
Bei Schlüsseln, sowie persönlichen Dokumenten ist ein Eigentumserwerb ausgeschlossen.