Freiwillige Feuerwehren
RETTEN, LÖSCHEN, BERGEN, SCHÜTZEN - das sind die Aufgaben der Feuerwehr. Das Ehrenamt bei der Feuerwehr hat in Lauta und seinen Ortsteilen eine lange Tradition. So sind die Kameraden mit ihrer Teilnahme an Veranstaltungen und Aktionen wichtiger Bestandteil in der Stadt und den Ortsteilen. Die Jugendfeuerwehren in den Ortsfeuerwehren Laubusch und Lauta sind ein wichtiger Faktor zur Nachwuchsgewinnung, um auch in Zukunft die Aufgaben zu erfüllen.
Ortsfeuerwehr Lauta-Stadt
Karl- Liebknecht- Straße 32
02991 Lauta
Tel.: 035722 302-05 / 302-06 / 302-07
s.pusch.feuerwehr.lautastadt@gmail.com
Ortswehrleiter: Sebastian Pusch
Stellenausschreibung Feuerwehr Lauta
Ortsfeuerwehr Laubusch
Laubusch
Grube-Erika-Straße 1a
02991 Lauta
Tel.: 035722 95 27 11
E-Mail: Feuerwehr.Laubusch@hotmail.com
Ortswehrleiter: Roland Glausch
Ortsfeuerwehr Lauta Dorf
Dorfstraße 37a
02991 Lauta Dorf
Tel.: 035722 31655
E-Mail:
Web: www.lauta-dorf.de
Ortswehrleiter: Klaus Koar
Ortsfeuerwehr Leippe-Torno
Torno
Ernst-Thälmann-Straße 60
02991 Lauta
Tel.: 035722 30001
E-Mail: Feuerwehr.LeippeTorno@gmail.com
Ortswehrleiter: René Reeb
Informationen für Bürger
Warum fährt die Feuerwehr auch nachts mit Martinshorn?
Sie werden nachts durch das Martinshorn eines vorbeifahrenden Feuerwehrfahrzeuges geweckt und fragen sich: "Muss denn das sein, nachts ist doch eh niemand auf der Straße?". Hier finden Sie die Antwort:
Höchste Eile geboten
Die Feuerwehr wird nur dann alarmiert, wenn eine Notlage vorliegt. Um die Gefahren abzuwehren, ist höchste Eile geboten - dafür werden Einsatzfahrzeugen Sonderrechte eingeräumt. Gesetzlich ist dies in der Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt:
- 35 StVO Sonderrechte (Auszug)
(1) Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist. [...]
(5a) Fahrzeuge des Rettungsdiensts sind von den Vorschriften dieser Verordnung befreit, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden.
Die StVO regelt auch, wie die Einsatzfahrzeuge ihr Sonderrecht kenntlich machen müssen:
- 38 StVO Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht (Auszug)
(1) Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.
Gesetzliche Verpflichtung
Durch die beiden Paragraphen aus der StVO wird klar: Die Feuerwehr ist gesetzlich verpflichtet, Blaulicht und Martinshorn zugleich einzusetzen, wenn sie das Wegerecht in Anspruch nehmen will.
Ein Fahrer eines Einsatzfahrzeuges handelt somit fahrlässig, wenn er bei einer Fahrt mit Blaulicht kein Martinshorn verwendet. Kommt es zu einem Unfall, kann er auch bei Unverschulden in Haftung genommen werden.
Bitte denken Sie daran:
Sie können weiterschlafen - unsere Einsatzkräfte, die vor Minuten noch in ihrem Bett lagen, jetzt zu einem Notfall unterwegs sind und auch am Morgen zur Arbeit müssen, werden dies so schnell nicht schaffen.
Wenn Sie einmal nachts die Hilfe der Feuerwehr brauchen, so können Sie auf unsere Freiwillige Feuerwehr zählen. Ob dabei andere aus dem Schlaf gerissen werden, ist dabei für Sie nicht von Bedeutung. Im Gegenteil: Es zählt jede Sekunde, die die Feuerwehr bei Ihnen eher eintrifft.
Sie möchten in der Freiwilligen Feuerwehr mitmachen? Hierzu benötigen Sie keine Vorkenntnisse. Wenden Sie sich einfach an die Ortsfeuerwehren oder an folgende Ansprechpartner:
Gemeindewehrleiter der Stadt Lauta
Martin Urbanski
Tel.: 0170 555 22 68
E-Mail: martin-urbanski@lauta.de
Ansprechpartnerin Stadtverwaltung
Undine Schnitzer
Tel.: 035722 361-52
E-Mail: undine-schnitzer@lauta.de