
Wahlen
Auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten Informationen rund um das Thema "Wahlen".
Haben Sie Fragen dazu, so wenden Sie sich gern an die zuständige Sachbearbeiterin in der Stadtverwaltung Lauta:
Bianka Heinze
Tel. 035722 361-31
wahlen@lauta.de
Wahlergebnisse für die Bundestagswahl am 23.02.2025
Hier finden Sie das endgültige Ergebnis zur Bundestagswahl am 23.02.2025 in der Gemeinde Lauta:
- Wahlergebnisse der Gemeinde Lauta im Wahlkreis 155 - Bautzen 1
- Bericht-Übersicht nach Wahlbezirken der Stadt Lauta
Außerdem finden Sie weitere Ergebnisse aus Sachsen sowie das Gesamtergebnis des Wahlkreises 155 - Bautzen 1 hier:
https://wahlen.sachsen.de/bundestagswahlen-2025-wahlergebnisse
Auf der Seite der Bundeswahlleiterin sind alle Ergebnisse zusammengetragen:
https://bundeswahlleiterin.de/bundestagswahlen/2025/ergebnisse/bund-99.html
Bekanntmachungen für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23.02.2025
Bekanntmachung nach § 50 Abs. 5 des Bundesmeldegesetzes sowie § 33 Sächsisches Meldegesetz über das Widerspruchsrecht gegen Melderegisterauskünfte an Parteien und Wählergruppen
Gemäß § 50 Abs. 5 des Bundesmeldegesetzes (BMG) sowie § 33 des Sächsischen Meldegesetzes darf die Gemeinde als Meldebehörde Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen zu parlamentarischen und kommunalen Vertretungskörperschaften in den sechs der Wahl vorangehenden Monaten auf Antrag Gruppenauskunft aus dem Melderegister über Gruppen von Wahlberechtigten erteilen, für deren Zusammensetzung das Lebensalter der Betroffenen bestimmend ist.
Übermittelt werden dürfen:
• Familiennamen,
• Vornamen unter Kennzeichnung des Rufnamens,
• Doktorgrad,
• Anschrift,
Eine Auskunftserteilung erfolgt nicht, soweit
• der Betroffene für eine JVA, ein Krankenhaus, Pflegeheim oder eine ähnliche Einrichtung im Sinne von § 52 Bundesmeldegesetz gemeldet ist,
• eine Auskunftssperre vorliegt,
• die betroffene Person der Auskunftserteilung, der Veröffentlichung oder der Übermittlung ihrer Daten widersprochen hat oder widerspricht.
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen bei der
Stadtverwaltung Lauta
Einwohnermeldeamt
Karl-Liebknecht-Straße 18
02991 Lauta
und gilt bis auf Widerruf.
Bereits früher eingelegte Widersprüche gegen Auskünfte vor Wahlen gelten fort.
gez. Grader
Hauptamt