Informationen aus dem Rathaus
Bürgerbeteiligung erwünscht - Bürgerbudget im Haushalt 2027/2028
Liebe Bürgerinnen und Bürger der Stadt Lauta,
im Kalenderjahr 2027/2028 soll ein Bürgerbudget für die Bürgerinnen und Bürger im kommunalen Haushaltsplan festgeschrieben werden. Mit diesem Bürgerbudget sollen die Einwohner die Möglichkeit erhalten, bei der Umsetzung eigene, gemeinwohl-orientierte Projekte mitzugestalten.
Wirken Sie in einem Gremium, welches aus Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Lauta, Vertretern der Stadtverwaltung und den politischen Vertretern (Mitgliedern des Stadtrates) bestehen soll, mit.
IHRE LEIDENSCHAFT, KREATIVITÄT UND INNOVATION sind gefragt.
Wenn Sie an einer Mitwirkung in diesem Gremium interessiert sind, wohnhaft in der Stadt Lauta und über 18 Jahre alt sind, schicken Sie uns bitte bis zum 30.04.2026 eine TEILNAHMEERKLÄRUNG...
Wir freuen uns auf eine gemeinsame kooperative Zusammenarbeit!
Medieninformation des Statistischen Landesamtes des Freistaates Sachsen
Haushaltsbefragung - Mikrozensus 2026 gestartet
Eine umfassende Bevölkerungszählung, wie der Zensus 2022, findet im Freistaat Sachsen, wie im gesamten Bundesgebiet, nur alle 10 Jahre statt.
Hingegen wird der Mikrozensus, auch "kleine Volkszählung" genannt, jährlich durchgeführt.
Der Mikrozensus ist eine gesetzlich angeordnete Stichprobenerhebung mit Auskunftspflicht, bei der ein Prozent der sächsischen Bevölkerung (rund 20.000 Haushalte) stellvertretend für alle von Januar bis Dezember zu Themen wie Haushaltsstruktur, Erwerbstätigkeit, Arbeitssuche, Ausbildung und Quellen des Lebensunterhalts befragt werden.
Lesen Sie HIER die vollständige Medieninformation...
Wichtige Information an alle Garageneigentümer im Garagenkomplex „Ehemalige Aschekippe“ Laubusch
Nutzung der Zufahrt zum Garagenkomplex mit PKW - Jährliche Unterweisung der Verhaltensanforderungen
Für die Unterweisung aller berechtigter Personen ist die Stadt Lauta verantwortlich.
Die Zufahrt zum Garagenkomplex „Ehemalige Aschekippe“ in der Gemarkung Laubusch, Flur 1, Flurstück 38/5 und 39/10, verläuft über Sperrgebiet der LMBV.
Für die dafür vorliegende Sondergenehmigung bis 31.12.2026 bedarf es einer jährlichen Unterweisung der Verhaltensanforderungen aller berechtigten Personen (entsprechend der Miet- und Pachtverträge).
Bitte lesen Sie sich die ALLGEMEINEN VERHALTENSANFORDERUNGEN und die ZUSÄTZLICHEN VERHALTENSANFORDERUNGEN genau durch. Diese können Sie sich auch in Papierform aus dem Stadtanzeiger 01/2026 für Ihre Unterlagen entnehmen.
Hinweis zum Zahlungsverkehr mit der Stadt Lauta
Aus aktuellem Anlass möchten wir darauf hinweisen, dass die Banken ab dem 05.10.2025 bei allen Überweisungen, Echtzeitüberweisungen, Daueraufträgen und Terminüberweisungen eine automatische Prüfung von Namen und IBAN durchführen. Dies dient dem Schutz des Zahlungsverkehrs und bringt mehr Sicherheiten bei Buchungen.
Bitte achten Sie bei Überweisungen, Daueraufträgen und sonstigen Zahlungsaufträgen auf eine korrekte Angabe der Bankverbindung. Diese lautet wie folgt:
| Empfänger: | Stadt Lauta |
| IBAN | DE82 8505 0300 3000 1003 76 |
| BIC: | OSDDDE81XXX |
| Ostsächsische Sparkasse Dresden | |
Elektronische Kommunikation mit der Stadtverwaltung Lauta
Möchten Sie E-Mails mit Dateianhängen an die Stadtverwaltung Lauta versenden, so beachten Sie bitte, dass wir nur ausgewählte Dateiformate und Anwendungen unterstützen können. Bitte senden Sie uns nur PDF-Dateien oder JPG-Dateien.
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Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Stadtverwaltung Lauta

